Rechtsprechung
ArbG Brandenburg, 18.01.2007 - 2 Ca 729/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Brandenburg, 18.01.2007 - 2 Ca 729/06
- LAG Berlin-Brandenburg, 22.06.2007 - 8 Sa 788/07
- BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 634/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 127/92
Wechselschichtzulage für Teilzeitkräfte
Auszug aus ArbG Brandenburg, 18.01.2007 - 2 Ca 729/06
Es werde auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gemäß dem Urteil vom 23.06.1993 (10 AZR 127/92) verwiesen.Schließlich kann sich die Klägerin auch nicht darauf berufen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 23.06.1993 - 10 AZR 127/92) ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz auf Zahlung der Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte dann vorliegen kann, wenn Teilzeitbeschäftigte die gleichen Anforderungen an die Wechselschicht wie die Vollzeitbeschäftigten erfüllen.
- LAG Berlin-Brandenburg, 22.06.2007 - 8 Sa 788/07
Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 18.01.2007- 2 Ca 729/06- wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 18.01.2007 (Geschäftszeichen: 2 Ca 729/06) zu verurteilen, an die Klägerin weitere 293, 28 EUR brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz aus 173, 90 EUR seit dem 21.07.2006 und aus 119, 38 EUR seit dem 16.10.2006 zu zahlen .